Es wird verschiedene Änderungen in den Tarifbestimmungen per Juni 2018 geben. Die wichtigsten Änderungen sind:
Grenzüberschreitende Tarifierung nach Deutschland für Einzelbillette (neuer triregio Einzeltarif) per 10. Juni 2018.
Vergisst ein Monats- oder Jahresabo-Kunde die Erneuerung seines U-Abo innerhalb der ersten 5 beim Monatsabo bzw. 10 Tage beim Jahresabo, gemessen ab dem letzten Gültigkeitstag seines «alten» Abos, und wird er mit einem abgelaufenen Abo kontrolliert, wird die Gebühr erlassen, wenn er ein persönliches Jahresabo nahtlos ab dem ersten Tag der neuen Abo-Periode kauft. Vorher wurde die Gebühr auch bei der nahtlosen Erneuerung des Monatsabos erlassen, was nicht mehr möglich ist. D.h. die Gebühr wird nur noch erlassen, beim nahtlosen Wechsel von einem Monats- auf ein Jahres-U-Abo. Die Änderung tritt per 1. Juni 2018 in Kraft.
Details zu den grenzüberschreitenden Einzelbilletten werden rechtzeitig bekannt gegeben.