Ab dem Fahrplanwechsel vom 09. Dezember 2018 gibt es verschiedene Änderungen. Die wichtigsten Änderungen finden Sie im TNW Aktuell.
Im Rahmen der nationalen Zusammenarbeit und Vereinheitlichung treten neu gemeinsame Tarifbestimmungen des Direkten Verkehrs und der Verbünde in Kraft, welche einige Bestimmungen national einheitlich lösen. Neu gibt es deshalb zwei Dokumente für die Tarifbestimmungen. Zum einen der Verbundtarif Nordwestschweiz (Tarif 651.0), welcher die verbundspezifischen Bestimmungen beinhaltet. Zum anderen gibt es neu die gemeinsamen Tarif-Nebenbestimmungen (GTB bzw. offiziell T600), welche für den Direkten Verkehr und die Verbünde gelten. Diese sind ein wichtiger Schritt in der engeren Zusammenarbeit der bisher weitgehend getrennten Welten des Direkten Verkehrs und der Verbünde. Der TNW ist Teil eines Pilotversuches ab Dezember 2018 zusammen mit anderen Verbünden, um Erfahrungen mit den neuen gemeinsamen Tarifbestimmungen T600 zu sammeln. Im Dezember 2019 sollen die gemeinsamen Tarifbestimmungen schweizweit überall verbindlich eingeführt werden. Der T600 regelt z.B. folgende Themen: Handgepäck, Selbstverlad von Velos oder ähnlichen Fahrgeräten, Tiere, Gruppen, Regelungen für Reisende mit Behinderung, Militär, Reisende ohne gültigen Fahrausweis / Missbrauch, Fälschung etc.
Mehr erfahren Sie unter Allgemeine Tarifinformationen
Für den TNW ergeben sich z.B. Änderungen für das Velo Billett. Für das Velo ist neu grundsätzlich der ermässigte Fahrpreis 2. Klasse zu bezahlen. Die Familienvergünstigungen (Junior-Karte/Kinder-Mitfahrkarte) gelten weiterhin auch für Velos. Der Selbstverlad von Velos ist im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten möglich. Bei allen Transportunternehmen ist die Beförderung generell nur ausserhalb der verkehrsstarken Zeiten möglich und sofern genügend Platz vorhanden ist.
Auch wird die bereits bekannte Gebührenstaffelung bei wiederholtem Schwarzfahren bei allen Transportunternehmen im TNW eingeführt.