Nahtlose Erneuerung beim Monats-U-Abo erforderlich für fortlaufende Gültigkeit: Vergisst ein Monats- oder Jahresabo-Kunde die Erneuerung seines U-Abo innerhalb der ersten 5 beim Monatsabo bzw. 10 Tage beim Jahresabo, gemessen ab dem letzten Gültigkeitstag seines «alten» Abos, und wird er mit einem abgelaufenen Abo kontrolliert, wird die Gebühr erlassen, wenn er ein persönliches Jahresabo nahtlos ab dem ersten Tag der neuen Abo-Periode kauft. Vorher wurde die Gebühr auch bei der nahtlosen Erneuerung des Monatsabos erlassen, was nicht mehr möglich ist. D.h. die Gebühr wird nur noch erlassen, beim nahtlosen Wechsel von einem Monats- auf ein Jahres-U-Abo.