Der TNW hat neu eine Verbundüberlappung mit der A-Welle für Fahrten aus dem oberen Fricktal. Das heisst für Fahrten aus dem oberen Fricktal des TNW Gebiets in die A-Welle lösen Sie neu nur noch ein Billett der A-Welle zum A-Wellen Tarif. Das gleiche gilt für die Rückfahrt.
Die betroffenen Zonen im oberen Fricktal verbleiben im TNW Gebiet, weshalb für Fahrten innerhalb dieser Zonen weiterhin ein TNW Billett zu lösen ist.
Weitere Informationen und aus welchen TNW Zonen dieses Angebot gilt, erfahren Sie auf der Webseite der A-Welle.
Weiter Erläuterungen und Beispiele:
Reisende vom TNW in die A-Welle:
Wer beispielsweise von Frick nach Aarau fährt, löst neu ein A-Welle Fahrausweis.
Inhaberinnen und Inhaber eines U-Abo:
Am Gültigkeitsbereich des U-Abos ändert sich nichts. Wer beispielsweise von Frick nach Rheinfelden pendelt, ist weiterhin mit dem U-Abo unterwegs. Wenn eine U-Abo Besitzerin/ein U-Abo-Besitzer zum Beispiel einmal wöchentlich mit dem Bus nach Aarau fährt, löst sie/er ab der Staffelegg respektive dem Benkerjoch einen A-Welle Fahrausweis.
Reisende von der A-Welle in den TNW:
Wer beispielsweise von Leibstadt nach Laufenburg fährt, löst neu einen A-Welle Fahrausweis.
Reisende innerhalb des Überlappungsgebiets bzw. des TNW:
Wer beispielsweise von Wittnau nach Stein-Säckingen fährt, löst wie bisher einen TNW Fahrausweis.