Zusätzliche Gültigkeit in den TNW Zonen 10 und 40 haben die RVL-Jahresabos, d.h. sie werden als Fahrausweis anerkannt. Darunter fallen die folgenden Abos:
Es gelten folgende Bedingungen:
RVL-Jahresabos, die vom RVL an Inhabende mit Wohnsitz in Deutschland verkauft werden und im RVL für Fahrten in den Zonen der jeweiligen Gültigkeit berechtigen, sind zusätzlich in den TNW Zonen 10 und 40 gültig, wenn sie im Plastikkartenformat mit aufgedruckten Namen des Inhabenden herausgegeben werden.
RegioCard Monat und Jahr sowie die SchülerRegioCard Monat sind im TNW auf den Linien Tram 6, Tram 8, Bus 38 und Bus 55 zwischen Landesgrenze und Basel-Claraplatz sowie in Rheinfelden-CH auf der Buslinie 7312 gültig, wenn sie personalisiert sind (Vor- und Nachname des Inhabenden auf der Rückseite der Karte mit permanenter Tinte vermerkt bzw. von Hand eingetragen).
Im Gegensatz zur Gültigkeit im RVL sind die RVL Abos in den Zonen 10 und 40 des TNW nur für die Inhaberin/den Inhaber gültig, nicht übertragbar und berechtigen auch nicht zur Mitnahme von Kindern.
Die RegioCard Monat und Jahr sind auf den bezeichneten Linien des TNW nur für den auf der Rückseite vermerkten Inhabenden gültig, nicht übertragbar und berechtigen auch nicht zur Mitnahme von Kindern.
Der Plan mit Gültigkeit im TNW finden Sie hier.